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Kennzeichnung von Bioprodukten

In Österreich gibt es zahlreiche Gütezeichen für Lebensmittel. Nur ein Teil davon garantiert echte Bio-Qualität. Damit ein Biolebensmittel sich „bio“ nennen darf, müssen 95 % der Produktion aus biologischer Landwirtschaft stammen. Bis zu maximal 5 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs dürfen aber aus konventioneller Landwirtschaft stammen, wenn diese in der EU-Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 aufgelistet sind. In dieser Liste werden nur landwirtschaftlichen Rohstoffe aufgenommen, die nicht ausreichend in Bioqualität verfügbar sind.

Bezeichnungen

Biolebensmittel sind an den folgenden drei Formulierungen erkennbar, die in Österreich nur Produkte biologischer Herkunft tragen dürfen:

  • aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Anbau
  • aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Landbau
  • aus (kontrolliert) biologischer (ökologischer) Landwirtschaft

Kontrollnummer

Biolebensmittel erkennt man auch an der Prüfstellennummer auf der Verpackung, zum Beispiel: AT-W-03-BIO.
Die ersten beiden Kürzel stehen für den Sitz der Kontrollstelle – AT für Österreich und W für Wien. 03 bezeichnet die Nummer der Kontrollstelle. BIO zeigt an, dass es sich um Lebensmittel aus kontrolliert biologischem Anbau handelt.

Bio-Kontrollzeichen

EU-Bio-Kontrollzeichen © EU-Kommission

Seit 1. Jänner 2009 gilt für die Produktion und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln die neue Bio-Verordnung (EG) 834/2007. Die Verordnung regelt die Kriterien, die für die Kennzeichnung von Lebensmittel als „biologisch“ ausschlaggebend sind. Die Verwendung des EU-Logos (Bild) für Bio-Lebensmittel ist verpflichtend. Es kann durch nationale oder private Logos ergänzt werden.

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Österreichische Bioverbandszeichen*

Biokontrollzeichen*

Weitere Informationen zu Kontrollen und Kennzeichnung finden Sie unter folgendem Link.

*Quelle: Ministerium für ein Lebenswertes Österreich https://www.bmlfuw.gv.at/land/lebensmittel/biolebensmittel/Bio_Kontrolle.html abgerufen am 25.8.2017